Von der Beamtenrepublik zur Bananenrepublik


"Der Angriff auf die Staatsdiener" titelt das wöchentlich erscheinende Periodikum FORMAT in seiner jüngsten Ausgabe (Nr. 27/28. Juni 02) und thematisiert damit die Absicht der wirtschaftsliberal gesinnten freiheitlichen Regierungsriege, dem Beamtenstatus den Garaus zu machen. Zur Begründung müssen die zahlreichen und sicherlich indiskutablen Missstände im Öffentlichen Dienst herhalten, was die Absicht verschleiern hilft, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Was sich nämlich solcherart als Angriff gegen die weitverbreitete Ärmelschonermentalität geriert, ist in Wirklichkeit Ausdruck einer Grundhaltung, die den Staat als erklärten Feind wirtschaftsliberaler Weltsicht nicht nur auf Diät setzen will, sondern bis auf die Knochen abzumagern wünscht. Ziel dieser wirtschaftsliberalen Politik ist der klassische Nachtwächterstaat, der sich auf Sicherungsfunktionen wie Militär und Polizei beschränken möge (Kapitaleigner wollen geschützt werden) und ansonsten den Bürger im Rahmen eines entfesselten Raubtierkapitalismus auf sich allein gestellt lässt. Der US-Ökonom und geborene Kanadier John Kenneth Galbraith erachtet den Staat, nach gelungener Domestizierung der Arbeiterbewegung zur Systemstütze, als letzten und einzigen ernsthaften Gegner kapitalistischer Weltherrschaftsbestrebungen; eine Tatsache, die auch den wirtschaftsliberalen Staatshassern durchaus bewusst ist, welche die Idee eines kräftigen Staates zuweilen als richtiggehend kriminelle Idee diffamieren, da dieser Staat gleich einem Räuber dem fleißigen und anständigen Bürger sein ehrlich verdientes Geld entwende und für zweifelhafte Zwecke veruntreue.

Beamte sind hassenswert, ihr Image ist erbärmlich schlecht, und so liebäugelt auch das FORMAT tendenziös mit den Ideen wirtschaftsliberaler Regierungsvertreter, aus kaum unterdrückter Aversion gegen die gewiss wenig gewinnende, wenn nicht sogar empörende Realität des österreichischen Berufsbeamtenstands. Leistungsorientierung, wie in der Privatwirtschaft, soll statt dem absolut demotivierenden Senioritätsprinzip (automatische Gehaltsvorrückung) gelten, und "Die Pragmatisierung schaffen wir ab", verkündet Frau Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer auf Anfrage eines Interviewers. Was die rechtsstaatliche Schutzwirkung durch die Pragmatisierung betreffe, meint die Vizekanzlerin, dass "schon jetzt jeder Beamte im Zweifelsfall eine schriftliche Weisung verlangen könne." Der bullige Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer, welcher im gegenständlichen Konflikt die Rolle eines Advokaten des Teufels zu spielen hat, wendet dazu ein, dass "die Bevölkerung Funktion und Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes seit (Habsburgerkaiser) Joseph II. (1741-1790) nicht begriffen hätte" und "das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis den Beamten (und somit auch den Rechtsstaat) vor politischer Willkür schütze." Mit parteilicher Süffisanz bemerkt dazu die Zeitschrift FORMAT: Vor allem aber kämpfen die Beamten um ihr privilegiertes Dienstrecht, indem sie ihre Sorge um das Wohl des Staates ins Treffen bringen. Der Kündigungs- und Versetzungsschutz, so argumentieren sie, sei nichts anderes als ein Schild zwischen dem Staat und seinem Diener, ein Schutz gegen politische Willkür. Ohne diesen sei der Korruption genauso Tür und Tor geöffnet wie politischer Erpressung."

Meine Auffassung dazu ist: Die Einwendungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sind ernst zu nehmen. Es geht um den Rechtsstaat - konkret um eine Weichenstellung in der anstehenden Entscheidung zwischen Konzernkapitalismus oder Rechtsstaat. Und es geht um die Schaffung eines Dienstethos, welcher dem Staat jene sittliche Größe verbürgt, die er für die Bewältigung seiner Aufgaben für das Gesamtwohl benötigt. Nur eine geschützte und leistungswillige Beamtenschaft wird ihre sittliche Funktion gut erfüllen, und so sollte auch in diesem Bereich hinkünftig Leistungswille und nicht wie bisher Protektion für das berufliche Weiterkommen ausschlaggebend sein. Bloß, wer sollte zum Beispiel Leistungsbeurteilungen vornehmen? Der beamtete Abteilungsleiter etwa, welcher seine persönlichen Vorlieben hat, wegen des Betriebsklimas in der Gruppe negative Leistungsbeurteilungen - selbst wenn nötig - scheut und vielleicht selber nicht durch eine vorbildliche Dienstverrichtung glänzt? Dieses System ließe sich nur realisieren, indem man beamtete Abteilungsleiter durch rein leistungsorientierte Manager auf Zeit ersetzt, die ein persönliches Interesse an Leistungsmaximierung und ein ebenso persönliches Interesse an der Erkennung und Forcierung von Leistungsträgern hätten. Denkbar wäre in einigen Bereichen auch eine Leistungserfassung mittels objektiver quantifizierender Messmethoden (elektronisch feststellbare Mehrergebnisse bei Finanzbeamten, Zahl der Strafverfügungen bei Verkehrspolizisten, Aufklärungsquote bei Kriminalisten), wobei jedoch wohl bald schon der Bürger - ob nun anständig oder nicht - als Zielobjekt und Opfer dieser neu entwickelten Leistungsorientierung gepeinigt aufschreien würde, abgesehen davon, dass diese Leistungsnachweise bis heute im allgemeinen noch nicht einmal zur Selbstkontrolle verfügbar sind, man also keine Erfahrungswerte darüber hat. Und natürlich, die Abschaffung der Pragmatisierung stellt eine echte Gefahr für den Rechtsstaat dar. Um das so zu sehen, braucht man kein Gewerkschafter sein, den vermutlich doch eher andere Motive bewegen mögen (Bewahrung von Besitzständen, Klientelpolitik, etc.). Nur zum Beispiel: Wie soll sich ein Vertragsbediensteter gegen eine rechtswidrige Weisung wehren, wenn er zugleich mit Versetzung an einen fernen Dienstort oder mit Kündigung bedroht wird? Er kann die Weisung - so wie Frau Vizekanzlerin vorschlägt - zwar in Schriftform verlangen, doch wird man ihn dafür auslachen. Und Zivilcourage ist im streng hierarchisch geordneten Öffentlichen Dienst nicht einmal ein Thema, von dem auch nur hie und da ganz beiläufig gesprochen wird. Zivilcourage wird als unerwünschte Charaktereigenschaft weltfremder Idealisten gefürchtet, hingegen einzig und allein blinder Gehorsam erwünscht ist, und das Weisungsrecht dem jeweiligen Vorgesetzten das Denken vorbehält. Eigeninitiative und Selbstverantwortung, ja, überhaupt eigenständiges Denken - die Befähigung zum Denken und das Recht auf Denken - ist abhängig von der hohen Stellung im Beamtenapparat. Ob eine Weisung rechtswidrig ist oder gegen die Sittenordnung verstößt, ist nicht durch den Weisungsbefohlenen zu beurteilen. Er hat die Weisung zu befolgen und kann sie im nachhinein - wenn er sich unbedingt in die Nesseln setzen will - bei der Dienstaufsichtsbehörde oder bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen und darauf hoffen, dass sie dort nicht zu Tode verwaltet wird. Die pyramidale Struktur des österreichischen Staates ist geradezu monarchisch, sprich Weisheit, Wahrheit und das Wissen um Gut und Böse kumuliert an der gottgleichen Spitze der Machthierarchie, und nicht das kodifizierte Gesetz des Rechtsstaates, sondern viel mehr die oligarchische Auslegung von Recht und Gerechtigkeit ist letzte Instanz für die Beurteilung virulenter Verwaltungsakte. Es besteht also die ernstliche Gefahr, dass Österreich ohne Pragmatisierung zur Bananenrepublik verkommen könnte, wo eine kleine Gruppe wirtschaftlich mächtiger Oligarchen tun und lassen können, wie immer es ihnen beliebt. Oder denkt man zur Zeit vielleicht auch an die Schaffung rigoroser Antikorruptionsbestimmungen und an eine ständige Einrichtung, die es einem Beamten ermöglichen würde, sich mit einem von ihm wahrgenommenen Korruptionsfall, selbst hinreichend anonymisiert und geschützt vor repressiven Gegenmaßnahmen, an die mediale Öffentlichkeit zu wenden? Ich denke, man denkt nicht daran. Zur Zeit ist es Beamten nicht einmal gestattet, Amtsmissbrauch und Korruption an die Öffentlichkeit zu tragen, und das Recht der Medien darüber zu berichten (investigativer Journalismus) ist mit strafrechtlicher Sanktion bedroht (Paragraph 56 Strafprozessreformgesetz in Verbindung mit Paragraph 301 Strafgesetzbuch "Verbotene Veröffentlichung" sieht für das Veröffentlichen von Protokollen aus gerichtlichen Vorverfahren bis zu sechs Monate Haft vor). Man erwartet von jedem Beamten blinde Loyalität; Loyalität selbst noch als Komplize des Bösen, und bedroht ihn im Namen einer höheren Rechtskultur mit Strafe, wenn er es wagt dem Staatsvolk zu berichten, was unter Umständen doch berichtenswert ist. Ganz so erging es nämlich einem EU-Beamten, der die EU-Kommissarin Madame Edith Cresson ihrer mutmaßlichen missbräuchlichen Machenschaften wegen im März 1999 zu Fall brachte, indem er mit internem Belastungsmaterial an die Öffentlichkeit ging (sämtliche Eingaben an die eigentlich zuständige Dienstaufsichtsbehörde waren zuvor offenbar wiederholt einfach nur schubladisiert worden). Gegen diesen gleichermaßen mutigen wie wahrlich pflichtbewussten Beamten leitete man, nach seinem Gang an die Öffentlichkeit, wegen vorsätzlicher Verletzung des Amtsgeheimnisses ein Disziplinarverfahren ein, das seine berufliche Existenz gefährdete und im günstigsten Fall zumindest nachhaltig beeinträchtigte. Wäre er ein österreichischer Beamter gewesen, es wäre ihm nicht anders ergangen. Und wäre dieser Beamte übrigens nicht pragmatisiert gewesen, so hätte man ihn wohl schon zuvor - seiner lästigen Eingaben wegen - auf eine harmlosere Stelle versetzt, oder gleich gekündigt, hingegen Madame Cresson sich bis zum heutigen Tage eines tadellosen Rufs erfreuen und weiter ihrem zweifelhaften Amtsverständnis frönen würde.

Soviel zum Wert oder Unwert der Pragmatisierung, welche zwar von vielen Beamten und Beamtinnen zum Zwecke eines unlauteren Wohllebens ausgebeutet wird, was jedoch nach meinem Verständnis primär die Frage nach einer wacheren Dienstaufsicht und nach effizienteren Disziplinarmaßnahmen aufwerfen sollte und nicht die Abschaffung einer Bestimmung, deren ureigentlicher Zweck es ist, Missstände hintanzuhalten. Der, als notwendige disziplinierende Maßnahme beworbene, Angriff auf die Pragmatisierung verfolgt tatsächlich das Ziel, den Rechtsstaat durch einen Staat der Konzerne, eine Diktatur des Profits, zu ersetzen, welcher letztlich nicht nur das Prinzip des freien Wettbewerbes zerstören wird, sondern in letzter Konsequenz an die Stelle des Grundsatzes vom gleichen Recht für alle das Recht des wirtschaftlich Starken über das Recht des wirtschaftlich Schwachen stellt. Ökonomisch vermittelte Herrschaft ist das Ziel einer Politik, die danach trachtet, den Staat seiner wirtschaftlichen wie rechtlichen Mittel zu berauben, ihn als Instrument für Sozial- und Umverteilungspolitik ein für alle Mal zu erledigen. Denn, soviel dürfte allen klar sein, der Staat und sein Beamtentum ist, bei allen immer wieder verlautbarten resignativen Ohnmachtgeständnissen, das letzte und einzig noch ernst zu nehmende Regulativ gegenüber einem entfesselten Konzernkapitalismus, der statt menschlicher Werte nur Wachstumswerte kennt. Wer mit gleichermaßen fadenscheinigen wie populistischen Argumenten die Grundlagen dieser letzten etatistischen Barriere gegen die sich abzeichnende Barbarei ökonomischer Gesellschaftsbestimmung aushöhlt, der verrät seine Absichten ganz von selbst. Eine Politik, in deren Zentrum der Mensch steht, sieht anders aus und hütetet sich vor einem fahrlässigen Umgang mit rechtsstaatlichen Instrumentarien.

(Misanthropos; 30. Juni 2002)