Von
der Art, das gotteslästerliche Hexenhandwerk zu betreiben.
(Auszug)
(...) Die Art des Bündnisses mit dem
Teufel ist eine doppelte: einmal feierlich, mit ebenso feierlichem Gelübde, dann
privatim, was zu jeder Stunde mit dem Dämon geschehen kann. Die erste,
feierliche Art geschieht, wenn die Hexen an einem festgesetzten Tage nach einem
bestimmten Sammelplatze kommen, wo sie den Teufel in angenommener
Menschengestalt sehen; und während er sie zur Treue gegen sich ermahnt, gegen
zeitliches Glück und langes Leben, empfehlen ihm die Anwesenden die
aufzunehmende Novize. Findet der Dämon, dass die Novize oder der Schüler geneigt
ist, den Glauben und den christlichen Kult zu verleugnen und die dicke Frau (so
nennen sie die allerheiligste Jungfrau Maria) und die Sakramente nie mehr zu
verehren, dann streckt der Dämon die Hand aus; und ebenso die Novize oder der
Schüler; und diese versprechen mit Handschlag, dies zu halten. Nachdem der Dämon
diese Versprechungen empfangen hat, fügt er hinzu: "Das genügt noch nicht," und
wenn der Schüler fragt, was denn noch weiter zu tun sei, fordert der Dämon noch
die Huldigung, die darin besteht, dass die Novize oder der Schüler mit Leib und
Seele für alle Zeit ihm angehöre und nach Kräften auch andere, beiderlei
Geschlechts, zu gewinnen suchen wolle. Endlich fügt er noch hinzu, sie sollten
sich Salben aus den Knochen und Gliedern von Kindern, und zwar besonders von
solchen, die durch das Bad der Taufe wiedergeboren sind, bereiten, wodurch sie
alle ihre Wünsche mit seinem Beistande erfüllt sehen würden.
Von dieser
Art haben wir Inquisitoren vernommen in der Stadt Breisach, in der Diözese
Basel, indem wir darüber vollständig von einer jungen, aber bekehrten Hexe
unterrichtet wurden, deren Tante in der Diözese Strassburg verbrannt worden war;
sie fügte auch hinzu, dass die Art, wie ihre Tante sie zuerst zu verführen
versucht hatte, folgende war: An einem Tage nämlich hatte sie mit ihr die Treppe
hinaufzugehen und in die Kammer zu treten. Hier erblickte sie fünfzehn junge
Männer in grünen Kleidern, so wie die Reiter zu gehen pflegen; und die Tante
sagte zu ihr: "Wähle dir einen von diesen Jünglingen aus, und welchen du willst,
den will ich dir geben, und er wird dich zur Braut machen!"
Und als jene sagte, sie wolle gar keinen, ward sie arg von der Tante geschlagen,
willigte darum ein und schloss das Bündnis auf die angegebene Weise. Sie sagte
aus, dass sie öfters in der Nacht über weite Strecken mit ihnen geflogen sei,
ja sogar von Strassburg
nach Köln.
Das ist übrigens diejenige, bei deren Erwähnung im
ersten Teil wir versprachen, wir wollten darlegen, ob die Hexen wahr und
körperlich von den Dämonen von Ort zu Ort getragen würden: und zwar wegen der
Worte des Kanons Episcopi XXVI, 5, wo der Text meint, es geschehe nur in der
Einbildung, während sie jedoch bisweilen wirklich und körperlich ausfahren. Denn
als jene Hexe gefragt wurde, ob sie nur in der Einbildung und Fantasie, von den
Dämonen getäuscht, ausführen, antwortete sie, auf beide Weisen, wie denn auch
der wahre Sachverhalt ist, wie weiter unten über die Weise, örtlich auszufahren,
erklärt werden wird.
Sie sagte auch, dass der größte Schaden bereitet
würde von den Hebammen, weil sie meist die Kinder zu töten oder den Dämonen
preiszugeben hätten. Sie sei von ihrer Tante furchtbar geschlagen worden, weil
sie einen versteckten Topf öffnete, in dem sie viele Köpfe von Kindern fand. Und
noch vielerlei berichtete sie, nachdem sie, wie billig, einen Eid geleistet,
dass sie die Wahrheit aussagen wolle. Ihren Berichten über die Art des
Bündnisschließens wird unbedenklich Glauben geschenkt, auch um dessentwillen,
was der erwähnte Johannes Nider, jener hervorragende Gelehrte, der sich noch zu
unseren Zeiten durch wunderbare Werke hervorgetan, in seinem Formicarius
erwähnt, und zwar nach dem Berichte eines Inquisitors der Diözese der Aeduer
(?), der in eben dieser Diözese viele der Hexerei Angeklagte inquirierte und
einäschern ließ. Er sagt nämlich: "Aus dem Munde des erwähnten Inquisitors habe
ich erfahren, dass im Herzogtum Lausanne einige Hexen die eigenen Kinder gekocht
und gegessen hatten." Die Art aber, solche Kunst zu lernen, war, wie er sagt,
die, dass die Hexen in eine festgesetzte Versammlung kamen und durch ihre Macht
den Dämon wahrhaftig in der angenommenen Gestalt eines Menschen erblickten. Ihm
hatte der Schüler das Versprechen zu geben, das Christentum zu verleugnen,
niemals das Abendmahl zu nehmen und das Kreuz mit Füßen zu treten, wo er es
heimlich tun könne.
Ein anderes Beispiel von demselben. Es ging allgemein das Gerücht, wie der Richter
Petrus in Boltingen berichtet, dass im Berner Lande dreizehn Kinder von Hexen
verzehrt worden seien, weshalb auch die öffentliche Gerechtigkeit ziemlich hart
gegen solche Meuchelmörder verfahren sollte. Als nun Petrus eine gefangene Hexe
fragte, auf welche Weise sie die Kinder verzehrten, antwortete sie: "Die Weise
ist die folgende: Besonders stellen wir den noch nicht getauften Kindern nach,
aber auch den getauften, insonderheit wenn sie nicht mit dem Zeichen des Kreuzes
oder durch Gebete geschützt werden. Diese töten wir, wenn sie in der Wiege oder
an der Seite der Eltern liegen, durch unsere Zeremonien, und während man glaubt,
dass sie erdrückt oder sonst aus einem Grunde gestorben sind, stehlen wir sie
heimlich aus der Gruft und kochen sie in einem Kessel, bis nach Ausscheidung
der Knochen das ganze Fleisch fast trinkbar flüssig wird. Aus der festen Masse
machen wir Salben, um unsere
Wünsche, Künste und Fahrten bequem ausführen zu können, die flüssige Masse aber
füllen wir in eine bauchige Flasche; wer hiervon unter Hinzufügung etlicher
Zeremonien trinkt, wird sofort Mitwisser und Meister unserer Sekte."
Es folgt mit Bezug hierauf noch eine andere, deutlichere und klarere Weise.
Ein junger Mann nämlich, der samt seinem Weibe, einer Hexe, gefangen worden
war und getrennt von ihr in einem besonderen Turme verwahrt wurde, sagte vor
dem Berner Gerichte aus: "Wenn ich für meine Taten Verzeihung erlangen könnte,
würde ich alles, was ich von der Hexerei weiß, gern offenbaren, denn ich sehe,
dass ich werde sterben müssen." Und als er von den anwesenden Gelehrten gehört
hatte, er könne jedwede Verzeihung erlangen, wenn er wahrhafte Reue empfände,
da ging er freudig in den Tod und berichtete von den Arten der ersten Befleckung.
Er sprach: "Die Ordnung, in der auch ich verführt wurde, ist die folgende: Zuerst
muss der zukünftige Schüler am Sonntage, bevor das Weihwasser geweiht wird,
mit den Meistern in die Kirche gehen und dort vor ihnen Christentum, den Glauben,
die Taufe und die Kirche verleugnen. Darauf muss er dem Magisterulus, d. h.
dem kleinen Magister (denn so und nicht anders nennen sie den Satan) die Huldigung
darbringen. (Hier ist zu bemerken, dass diese Art mit den anderen, erwähnten
übereinstimmt.) Es hindert nicht, dass der Dämon, wenn ihm die Huldigung dargebracht
wird, bisweilen zugegen ist, zuweilen aber auch nicht: denn in dem Falle handelt
er listig, indem er die Disposition des zukünftigen Schülers wohl bemerkt, der
vielleicht, als Novize, bei seiner Anwesenheit, aus Furcht zurücktreten möchte,
während der Dämon andererseits meint, dass er durch seine Bekannten und Freunde
sich leichter bewegen lassen könnte. Darum nennen sie ihn auch dann, wenn er
abwesend ist, kleiner Magister, damit der Novize nur eine kleine Meinung von
dem Magister bekomme und daher weniger erschrocken sei. - Endlich trinkt er
aus der oben erwähnten Bauchflasche, worauf er sofort im Innern fühlt, wie er
die Bilder unserer Kunst betreffs der Hauptriten dieser Sekte erfasst und bewahrt.
Auf diese Weise bin ich verführt worden und auch mein Weib, die, wie ich glaube,
so verstockt ist, dass sie lieber den
Feuertod
aushält, als die kleinste Wahrheit eingestehen will. Aber ach! wir sind beide
schuldig!" - Wie der junge Mann ausgesagt, so fand sich alles in voller Wahrheit
bestätigt: den vorher bußfertigen Mann sah man in großer Zerknirschung sterben;
seine Frau aber wollte, wiewohl von Zeugen überführt, die Wahrheit durchaus
nicht gestehen, auch auf der Folter nicht; auch nicht im Angesichte des Todes;
sondern als der Henker den Scheiterhaufen angebrannt hatte, fluchte sie ihm
mit hässlichen Worten und ward so eingeäschert.
Darin besteht also die feierliche Art, das Teufelsbündnis
zu schließen: die andere, die private, geschieht auf verschiedene Weisen.
Bisweilen nämlich tritt der Dämon zu solchen Männern oder Weibern, die in eine
körperliche oder
zeitliche
Bedrängnis geraten sind. Manchmal tut er das sichtbar, manchmal redet er
durch Mittelspersonen: und er verspricht, wenn sie nach seinem Rate handeln
wollten, würde alles nach Wunsch und Lust gehen. (...)
(Aus
"Malleus maleficarum"; dt. "Der Hexenhammer",
verfasst von den beiden Inquisitoren
Jakob Sprenger und
Heinrich Institoris;
ins Deutsche übertragen von J. W. R.
Schmidt.)
Der "Hexenhammer", verfasst nach einem Erlass des Papstes
Innozenz VIII. aus dem Jahr 1484, bildete die Grundlage der gerichtlichen
Praktiken bis hin zu Folter und Tod während der Hexenverfolgungen. Die drei
Teile der ersten deutschen Übertragung umfassen: "was zur Hexentat gehört, die
verschiedenen Arten und Wirkungen der Hexerei und wie solche behoben werden
können sowie den Kriminal-Kodex über die Bestrafung oder Ausrottung der
Hexen".
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